Was geschah nach der Zerstörung der jüdischen Geschäfte und Wohnungen?

Zerstörtes Geschäft

Nach diesem Pogrom handeln die Nazis Punkt für Punkt ihren Plan ab. Drei folgenschwere Verordnungen werden durchgesetzt:

Mit unglaublicher Demagogie werden die Juden für die Schäden verantwortlich gemacht, den sie nicht angerichtet haben. Mit der „Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbilds“ werden die Versicherungsleistungen der Opfer zugunsten des Deutschen Reichs beschlagnahmt. Den Juden wird weiterhin die Summe von 1 Milliarde Reichsmark als Sühneleistung auferlegt. In der „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem Wirtschaftsleben“ wird angeordnet, dass sämtliche jüdischen Einzelhandelsgeschäfte einzustellen sind, alle betrieblich in führenden Stellungen befindlichen jüdischen Personen haben auszuscheiden. Alle persönlichen Aktien, Wertpapiere der Juden unterliegen künftig der Melde- und Deponiepflicht und können nur nach Antragstellung und Genehmigung darüber verfügen.

Innerhalb weniger Tage folgen:

  • Das Verbot des Besuchs öffentlicher Schulen
  • Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit sowie der Wohnraumbeschaffung
  • Verfügung eines Judenbanns, d.h. Sperrbezirke (z.B. Parkbänke nur für Arier, Verbot für Plätze, Eisenbahnabteils, Hotels, Restaurants, usw.)
  • Einzug der Führerscheine
  • Verbot des Besuchs von Kulturveranstaltungen (Theater, Konzerte, Ausstellungen, usw.).

Am 2. Januar 1939 kann der Schweinfurter Oberbürgermeister Pösl der Regierung von Unterfranken melden: „Sämtliche in Schweinfurt vorhanden gewesenen, jüdischen Geschäfte sind erloschen.“

Derselbe erklärt zum Verbot für Juden die Schwimmbäder zu benutzen:
„Die Juden haben selber schuld daran, dass ihnen das Baden verboten ist. Ein Gast, der sich nicht anständig betragen kann, muss immer gewärtig sein, dass er hinausgeworfen wird“ (Sommer 1935).

Das ist der grausame Ausfluss der berüchtigten Nürnberger Gesetze für die Juden, welche jahrhundertelang in Deutschland lebten. Sie waren weder Gast noch unanständig, sondern man strich ihnen die bürgerlichen Rechte und schuf für sie brutale unterdrückerische Ausnahmeregeln.

In dieser Zeit nimmt der Zwang zu, die Geschäfte zu verkaufen. Die Besitzer werden im Stadtgefängnis in der Hadergasse eingesperrt. Man teilt ihnen mit, dass sie erst dann freikommen, wenn die Immobilien verkauft seien. So ist der Strom der Interessenten ins Gefängnis groß und ihnen bleibt nichts übrig als ihr Eigentum für „einen Apfel und ein Ei“ an sogenannte arische Schweinfurter Ehrenbürger zu verkaufen.

Es folgen im Monatstakt weitere Entrechtungen:

  • Zusätzliche Zwangsnamen wie „Sara“ oder „Israel“
  • Kontakte zwischen Juden und Nicht-juden werden verboten
  • Eine Kennzeichnung mit dem „Judenstern“ wird vorgeschrieben
  • Besitz von Rundfunkgeräten wird untersagt – sie werden eingezogen
  • Die tägliche Einkaufszeit wird auf 1 Stunde begrenzt
  • Der Fernsprechapparat wird ihnen weggenommen
  • Sie erhalten keine Kleiderkarten und Seife mehr
  • Alle arbeitsfähigen Juden sind zum Arbeitseinsatz heranzuziehen (also Zwangsarbeit)
  • Sie sind in Lagern unterzubringen
  • „Alle im Reich gelegenen Konzentrationslager sind judenfrei zu machen und sämtliche Juden sind nach Ausschwitz und Lublin zu deportieren.“